Fungibilien

Fungibilien
Fun|gi|bi|li|en <Pl.> (Rechtsspr.): fungible (1) Sachen.

Universal-Lexikon. 2012.

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  • Rente — Rente, 1) eine zu bestimmten Zeiten, bes. jährlich (Jahresrente) wiederkehrende Einnahme an Geld od. anderen Fungibilien, daher auch z.B. die Zinsen von einem Capitale, die zu einem Auszug u. dgl. gehörigen Prästationen. Leibrente, heißt die R.,… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Fungibĭles res — (Fungible Dinge, Fungibilien), Sachen, welche sich durch den Gebrauch abnutzen od. verringern, wie Geld, Lebensmittel etc …   Pierer's Universal-Lexikon

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