- Fungibilien
- Fun|gi|bi|li|en <Pl.> (Rechtsspr.): fungible (1) Sachen.
Universal-Lexikon. 2012.
Universal-Lexikon. 2012.
Fungibilien — ⇡ vertretbare Sachen im Sinn des BGB … Lexikon der Economics
vertretbare Sachen — Fungibilien; ⇡ Sachen, die im Verkehr nach Maß, Zahl oder Gewicht bestimmt zu werden pflegen (§ 91 BGB), z.B. Geld, Obst, Aktien, Schuldverschreibungen, u.U. auch Maschinen, die serienmäßig hergestellt werden. Nur v.S. können Gegenstand eines… … Lexikon der Economics
Rente — Rente, 1) eine zu bestimmten Zeiten, bes. jährlich (Jahresrente) wiederkehrende Einnahme an Geld od. anderen Fungibilien, daher auch z.B. die Zinsen von einem Capitale, die zu einem Auszug u. dgl. gehörigen Prästationen. Leibrente, heißt die R.,… … Pierer's Universal-Lexikon
Fungibĭles res — (Fungible Dinge, Fungibilien), Sachen, welche sich durch den Gebrauch abnutzen od. verringern, wie Geld, Lebensmittel etc … Pierer's Universal-Lexikon
Fungīble Sachen — (Fungibilien) sind in der Rechtssprache solche Sachen, die im gewöhnlichen Verkehr nicht ihrer etwaigen individuellen Besonderheiten wegen, sondern regelmäßig nur ihrer Gattung und Art nach in Betracht kommen. Diese nennt man f. S oder… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Sachen — Sachen, im juristischen Sinne die körperlichen Gegenstände im Gegensatz zur Person, dem Rechtssubjekt. Von den verschiedenen Einteilungen der S. sind die wichtigsten die Einteilung in bewegliche (Mobilien, Fahrnis, fahrende Habe) und unbewegliche … Meyers Großes Konversations-Lexikon